Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine 2009 der Bundeskonferenz Jazz1. Sehen Sie eine Verantwortung für die Förderung von Jazz und Improvisierter Musik auf bundeskulturpolitischer Ebene?
Antwort:
Ja, der Bund hat hier eine Verantwortung die hauptsächlich durch die Initiative Musik wahrgenommen wird. Der Bund unterstützt die Initiative Musik in 2009 mit insgesamt 2 Mio. Euro. Damit wird auch der Jazz als Kultur- und Wirtschaftsgut anerkannt. Die letzte Aufstockung der Mittel der Initiative Musik um 500.000 Euro für das Jahr 2009 dient vor allem der Unterstützung der Künstler und Projekte aus dem Bereich Jazz. Daneben fördert der Bund beispielsweise den Nachwuchspreis „Jugend jazzt“ sowie das Bundesjazzorchester durch das Bundesfamilienministerium und die Kulturstiftung des Bundes unterstützt neben verschiedenen Jazz-Projekten auch das Netzwerk Neue Musik mit 12 Mio. Euro von 2008 bis 2011.
2. Inwiefern sehen Sie eine Notwendigkeit für eine spezifische kulturpolitische Förderung im Bereich des Jazz und der Improvisierten Musik?
Antwort:
Jazz tut sich – nicht nur in Deutschland – schwer, ohne jede öffentliche Förderung sichtbar (und hörbar) zu sein. Er bedarf flankierender Hilfen. Jazz gehört zur zeitgenössischen Musik und bewegt sich zwischen U-Musik und E-Musik. Die U-Musik wird traditionsgemäß wesentlich weniger gefördert als die E-Musik. Gerade der Jazz benötigt aber positive Rahmenbedingungen, um sich entfalten zu können. Statt direkter Künstlerförderung steht hier eine Strukturförderung im Vordergrund. Schlussendlich benötigen Jazz-Musiker Auftrittsmöglichkeiten, um ihre Musik einem Publikum präsentieren zu können. Jazz lebt von der Improvisation auf der Bühne. Hier können die von der Initiative Musik avisierte direkte Spielstättenförderung sowie der Spielstättenpreis greifen. Doch es ist nicht nur notwendig, solche unmittelbaren Förderinstrumente aufzubauen, wie die folgenden drei Beispiele zeigen:
Musik muss in der Schule als fester Bestandteil verankert werden: Zwei Drittel des Musikunterrichts an Haupt- und Realschulen fallen aus. Lediglich 20 Prozent des Musikunterrichtes an Grundschulen wird von dafür ausgebildeten Pädagogen vorgenommen. Wenn sich hier nichts ändert, werden in Zukunft immer weniger Menschen Interesse an Musik – und im Speziellen Improvisierter Musik – entwickeln können. Zudem müssen die Medien – und hier speziell der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Programmauftrag Bildung, Beratung, Information, Unterhaltung und vor allem Kultur zu fördern – ihr Übriges tun. Die Öffentlich-Rechtlichen spielen sowohl in der Produktion als auch der Rezeption von Jazz und Improvisierter Musik eine entscheidende Rolle. Feste Sendeplätze für den Jazz und die Improvisierte Musik sollten in allen Rundfunkanstalten dazu gehören. Bisher verfügen lediglich neun von elf Landesrundfunkanstalten der ARD über eine eigene Jazzredaktion. Jazzfestivals der großen Anstalten, Förderpreise oder Bigbands der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen – so verdienstvoll diese Angebote auch sind – keine Ausnahme bleiben. Es gilt aber auch, die Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken. Ein starkes Urheberrecht hilft auch dem Jazz und der Improvisierten Musik.
3. Welche Schwerpunkte müssen Ihrer Auffassung nach bei einer solchen Förderung gelegt werden und welche Akzente werden Sie setzen?
Antwort:
Wie in Frage 2 ausgeführt, geht es um das Live-Erlebnis dieser Musikform. Aus diesem Grund halten wir die Spielstättenförderung sowie den Spielstättenförderpreis der Initiative Musik für wichtig, denn der Live-Auftritt ist nicht nur aus musikalischen Gründen von Bedeutung, sondern auch eine wichtige Einnahmequelle. Von Bedeutung ist, dass nachhaltige Strukturen aufgebaut werden. Bund, Länder und Kommunen müssen hier an einem Strang ziehen. Insgesamt muss ein Netzwerk für den Jazz gesponnen werden. Dazu gehört neben den öffentlichen Geldern auch die Förderung durch die Musikwirtschaft. Der Grundgedanke der Public-Private-Partnership sollte auch in der Initiative Musik noch Wirklichkeit werden und die Wirtschaft sollte einen größeren Teil beisteuern. Insbesondere beim Spielstättenföderpreis ist dies gut machbar und auch so avisiert.
Auch eine gezielte Exportförderung ist wichtig. Die Jazzmesse „Jazzahead!“ 2009 mit dem „German Jazz Meeting“, die die Initiative Musik auch unterstützt hat, ist beispielgebend in der Zielsetzung der Vernetzung der verschiedenen Initiativen.
Darüber hinaus erachten wir auch die Aus- und Fortbildung der Jazz-Musiker als einen sehr bedeutenden Punkt. Der Nachwuchs muss in der Ausbildung damit vertraut gemacht werden, dass es sich zwar um einen geförderten Markt handelt, dessen Marktgesetze aber bekannt sein müssen, um auf diesem erfolgreich agieren zu können. Die Aus- und Fortbildung von den Hochschulen bis zu den Industrie- und Handelskammern muss verbessert werden, um Existenzgründungen oder – im Speziellen – die Erstellung von Businessplänen als Vorraussetzung für Mikrodarlehen möglich zu machen. Hier sind aber die Länder und Kommunen angesprochen.
4. Welche Rolle spielen dabei die folgenden Bereiche und welche Maßnahmen werden Sie hier ergreifen: Nachwuchsförderung, Spitzenförderung, Exportförderung, Spielstättenförderung?
Antwort:
Wir erachten die Spielstättenförderung, die Export- und Nachwuchsförderung als besonders wichtig. Des Weiteren verweisen wir auf Frage 3.
5. Halten Sie die bestehenden Förderinstrumente für ausreichend, um Jazz und Improvisierte Musik angemessen zu fördern?
Antwort:
Mit den positiven Entwicklungen in der Initiative Musik ist ein Anfang gemacht. Wir werden uns aber in der kommenden Legislaturperiode eingehend mit diesen Fragen auseinandersetzen. Zu prüfen ist, welche Ergebnisse die Initiative Kultur – und Kreativwirtschaft aus den Branchenhearings und Gutachten zieht, um die Musikwirtschaft effizient zu unterstützen. Es gilt, die Aktivitäten auch allen Ebenen gut miteinander zu vernetzen.
6. Wenn nein, welche Änderungen bestehen bzw. welche zusätzlichen Institutionen werden Sie umsetzen bzw. auf den Weg bringen?
Antwort:
Wir verweisen auf Frage 5.
7. Sehen Sie für den Bereich des Jazz und der Improvisierten Musik bezogen auf Urheberrechtsabgaben im Live-Bereich eine spezifische Situation und wenn ja, wie muss dieser Rechnung getragen werden?
Antwort:
Grundsätzlich hat der Urheber eines Musikwerkes für die Zustimmung zur Aufführung seiner Musik Anspruch auf eine Lizenzgebühr. Sofern der Komponist Mitglied oder Wahrnehmungsberechtigter der GEMA ist, ist die Vergütung an die GEMA zu bezahlen. Dieses Prinzip gilt unabhängig von der Musikrichtung, also auch für Jazz. Ist ein Komponist Mitglied der GEMA werden sämtliche von ihm geschaffenen Werke durch die GEMA lizenziert, also auch Improvisationen, sofern sie durch das Urheberrecht geschützt sind, was regelmäßig der Fall ist. Werkbezogene Ausnahmen gibt es nicht.
Soweit die Besonderheiten des Jazz und der Improvisierten Musik ein besonderes Lizenzverfahren rechtfertigen, ist dies zunächst keine politische Frage, sondern betrifft die Höhe der Vergütung und das Verfahren zu deren Ausschüttung an die Komponisten. Die GEMA muss stets überprüfen, ob ihre Tarife und ihr Verteilungsplan besonderen Aufführungssituationen gerecht werden. Und es ist die Aufgabe der GEMA, ihre Strukturen so zu gestalten, dass Sie für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Die Entscheidungen der GEMA unterliegen grundsätzlich der Überprüfung durch die Gerichte.
Die FDP bekennt sich zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen. Das gilt insbesondere für den Musikbereich. Die FDP setzt sich für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts als Grundlage für die Förderung des Wettbewerbs unter den europäischen Verwertungsgesellschaften unter einheitlichen Rahmenbedingungen ein.
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